Der Wirtschaftsplan
Damit das dicke Ende nicht am Schluss des Wirtschaftsjahres lauert, versucht der Verwalter die Kosten im Voraus zu schätzen und erstellt einen Wirtschaftsplan, der, sobald er von der Eigentümerversammlung beschlossen ist, die monatliche Hausgeldzahlung begründet.
Im Wirtschaftsplan müssen die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bezüglich des Gemeinschaftseigentums enthalten sein. Wichtig sind hierbei die Betriebs- und Verwaltungskosten, wie z.B. Versicherungsprämien, Müllentsorgung, Wartungskosten von Aufzug, Hebeanlage oder Doppelparkeranlage oder die Heiz- und Warmwasserkosten und eventuell anfallende Reparaturkosten.
Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, eine Instandhaltungsrücklage anzulegen. Auch bei jungen Wohnanlage sollte sie nicht zu knapp bemessen sein. Sie schützt bei aufwändigen und teuren Reparaturen (z.B. Heizung, Fassade, Dach o.ä.) vor sehr hohen Nachzahlungen bzw. Sonderumlagen. Jeder Eigentümer kann die Bildung einer Rücklage verlangen und kann sogar gerichtliche Schritte einleiten, wenn er nicht weiter kommt.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsplan ist die Angabe des monatlich fälligen Hausgeldes. Dies ist der Anteil der geplanten Gesamtkosten, den jeder Eigentümer zu tragen hat und über den nach dem Ende des Wirtschaftsjahres die Abrechnung erstellt wird. Kommt ein Eigentümer seiner Zahlungspflicht aus dem Wirtschaftsplan (oder auch aus der Hausgeldabrechnung) nicht nach, kann im schlimmsten Fall sogar die Entziehung des Wohnungseigentums daraus folgen.
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