Hausverwaltung für Mainz und Umgebung

Schlüsselerlebnis

Fehlt bei Beendigung des Mietverhältnisses ein Schlüssel, kann das zum Problem werden. Wenn der fehlende Schlüssel zudem Teil einer Schließanlage war, kann es unangenehm teuer werden –  aber nicht in jedem Fall…

Der Fall: Das Mietverhältnis währte nur kurz, ehe es einvernehmlich wieder aufgelöst wurde. Doch in einem Punkt gab es erhebliche Probleme: Statt der ihm ursprünglich übergebenen zwei Schlüssel konnte der Mieter nur noch einen vorweisen. Die Hausverwaltung rechnete vor, dass der Austausch der Schließanlage etwa 1.400 Euro kosten würde – und forderte den Betrag als Vorschuss vom Eigentümer ein. Der bezahlte nicht, die Anlage wurde nicht ausgetauscht. Trotzdem begehrte der Eigentümer vom Mieter einen Betrag in dieser Höhe.

Das Urteil: Grundsätzlich kann ein nicht zurückgegebener Schlüssel zu einer Schadenersatzpflicht des Mieters führen, stellten die Richter des BGH (Aktenzeichen VIII ZR 205/13) fest. Denn es entstehe ein hohes Sicherheitsrisiko, wenn nicht bekannt sei, wer eventuell in den Besitz des Schlüssels gelangt sei. Deswegen sei die Anschaffung einer neuen Schließanlage in solchen Fällen durchaus in Betracht zu ziehen. Wenn allerdings die alte Anlage bestehen bleibe, dann sei kein konkreter Vermögensschaden entstanden und damit auch kein Schadenersatz nötig.*

Fazit: Mit seinem Schlüsseln sollte man in jedem Fall vorsichtig umgehen. Bei Verlust droht im Zweifel der Austausch der Schließanlage, deren Kosten zunächst einmal der Eigentümer der „Verursacherwohnung“ tragen muss. Der wiederum wird die Kosten von seinem (Ex-)Mieter wiederhaben wollen. Aber natürlich geht dies nur, wenn auch tatsächlich Kosten angefallen sind. Eine Schließanlage gehört nicht unbedingt zu den kostengünstigsten Anschaffungen. Und je größer das Haus und somit die Schließanlage ist, umso teurer wird auch der Austausch.

*Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern